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   OVG Sachsen, 26.09.2019 - 2 D 48/19.NC   

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https://dejure.org/2019,34719
OVG Sachsen, 26.09.2019 - 2 D 48/19.NC (https://dejure.org/2019,34719)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.09.2019 - 2 D 48/19.NC (https://dejure.org/2019,34719)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. September 2019 - 2 D 48/19.NC (https://dejure.org/2019,34719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    ZPO § § 119 ff
    Prozesskostenhilfe; Kapazitätsprozess; Bewilligungsreife

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 16.04.2019 - 2 D 20/19

    Hochschulzulassung; Prozesskostenhilfe; innerkapazitäre Zulassung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2019 - 2 D 48/19
    Hiergegen wendet sich die Beschwerde unter Bezugnahme auf die Begründung des Senatsbeschlusses vom 16. April 2019 - 2 D 20/19.NC -.

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 16. April 2019 - 2 D 20/19.NC - juris für die Bewilligungsreife im Kapazitätsprozess einen früheren Zeitpunkt angenommen hat, hält er hieran nicht mehr fest.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2019 - 2 D 48/19
    Hierzu bedarf es der Feststellung, dass bei summarischer Prüfung der Ausgang des Verfahrens als zumindest offen erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. März 1990, BVerfGE 81, 347, 357 f. und v. 26. Februar 2007, NVwZ-RR 2007, 361; Senatsbeschl. v. 2. März 2010 - 2 D 247/09 -, juris; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2019 - 2 D 48/19
    Schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen dürfen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung in dem dafür vorgesehenen Verfahren zugeführt werden können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2019 - 2 D 48/19
    Hierzu bedarf es der Feststellung, dass bei summarischer Prüfung der Ausgang des Verfahrens als zumindest offen erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. März 1990, BVerfGE 81, 347, 357 f. und v. 26. Februar 2007, NVwZ-RR 2007, 361; Senatsbeschl. v. 2. März 2010 - 2 D 247/09 -, juris; st. Rspr.).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 2 PA 11/14

    Eintritt der Entscheidungsreife für einen im Zusammenhang mit einem Eilantrag auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2019 - 2 D 48/19
    6 Ausgehend von diesen rechtlichen Grundlagen hat das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen, dass für einen Prozesskostenhilfeantrag, der im Zusammenhang mit einem Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt wird, Entscheidungsreife deshalb regelmäßig nicht vor der Ermöglichung einer Einsichtnahme in die zugrunde liegenden Verwaltungsakten bzw. die Auswahlunterlagen eintritt (vgl. BA S. 2 bis 4; ebenso NdsOVG, Beschl. v. 7. Februar 2014 - 2 PA 11/14 - sowie OVG NRW, Beschl. v. 18. März 2011 - 13 E 237/11 -, beide juris).
  • OVG Sachsen, 02.03.2010 - 2 D 247/09

    Prozesskostenhilfe, Prüfungsrecht, Erfolgsaussichten

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2019 - 2 D 48/19
    Hierzu bedarf es der Feststellung, dass bei summarischer Prüfung der Ausgang des Verfahrens als zumindest offen erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. März 1990, BVerfGE 81, 347, 357 f. und v. 26. Februar 2007, NVwZ-RR 2007, 361; Senatsbeschl. v. 2. März 2010 - 2 D 247/09 -, juris; st. Rspr.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 13 E 237/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung von Erfolgsaussichten einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2019 - 2 D 48/19
    6 Ausgehend von diesen rechtlichen Grundlagen hat das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen, dass für einen Prozesskostenhilfeantrag, der im Zusammenhang mit einem Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt wird, Entscheidungsreife deshalb regelmäßig nicht vor der Ermöglichung einer Einsichtnahme in die zugrunde liegenden Verwaltungsakten bzw. die Auswahlunterlagen eintritt (vgl. BA S. 2 bis 4; ebenso NdsOVG, Beschl. v. 7. Februar 2014 - 2 PA 11/14 - sowie OVG NRW, Beschl. v. 18. März 2011 - 13 E 237/11 -, beide juris).
  • VG Gelsenkirchen, 19.01.2021 - 20 K 3518/20

    Informationszugang, Geschäftsverteilungspläne

    , F. , I. , N. , Q. und T. für die Jahre 2007 bis 2008 zu gewähren, bietet im für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt, vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 9 E 73/16 -, und Beschluss vom 9. März 2012 - 9 E 58/12 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 10 C 17.2195 -, juris, und Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. September 2019 - 2 D 48/19.NC -, juris, hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • OVG Sachsen, 26.02.2024 - 2 D 1/24

    Prozesskostenhilfe nach Ende des Verfahrens; Antrag auf Zulassung zum Studium;

    Für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe, der im Zusammenhang mit einem Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt wird, tritt Entscheidungsreife deshalb regelmäßig nicht vor der Ermöglichung einer Einsichtnahme in die zugrunde liegenden Verwaltungsakten bzw. die Kapazitätsberechnungsunterlagen ein (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 7. Februar 2014 - 2 PA 11/14 -, juris Rn. 3 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 26. September 2019 - 2 D 48/19.NC -, juris Rn. 6).10 Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen war vorliegend der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor Beendigung des Rechtsstreits nicht entscheidungsreif.
  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2021 - 20 K 2697/20

    Informationszugang, Geschäftsverteilungspläne, Aufbewahrung, Aussonderung,

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung mit dem sinngemäßen Antrag, die Präsidentin des Landgerichts F. zu verpflichten, mitzuteilen, wer wann die Vernichtung der Geschäftsverteilungspläne von 1999 vorgenommen hat, bietet im für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt, vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 9 E 73/16 -, juris, und Beschluss vom 9. März 2012 - 9 E 58/12 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 10 C 17.2195 -, juris, und Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. September 2019 - 2 D 48/19.NC -, juris, hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VG Gelsenkirchen, 02.03.2020 - 20 K 5442/19

    Informationszugang, Qualifikation, Familienrichter, personenbezogene Daten,

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung mit dem Antrag, 1. den Präsidenten des Oberlandesgerichts I. gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 VwGO zu verpflichten, die beantragte Amtshandlung vorzunehmen und dem Kläger gemäß seinem Gesuch vom 19. Oktober 2019 die entsprechende Auskunft über die Qualifikation der benannten Senatsmitglieder zu erteilen, 2. hilfsweise den Präsidenten des Oberlandesgerichts I. gemäß § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO zu verpflichten, den Kläger unter Beachtung der Rechtslage entsprechend neu zu bescheiden, 3. hilfsweise den Präsidenten des Oberlandesgerichts I. zu verpflichten, das Gesuch vom 19. Oktober 2019 rechtsfehlerfrei und ermessensfehlerfrei zu bescheiden, bietet im für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt, vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 9 E 73/16 -, und Beschluss vom 9. März 2012 - 9 E 58/12; Bayrischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 10 C 17.2195 -, juris, und Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. September 2019 - 2 D 48/19.NC -, juris, keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • OVG Sachsen, 09.08.2023 - 6 A 55/21

    Zulassung der Berufung; Asyl; Prozesskostenhilfe; Bewilligungsreife; Guinea;

    Maßgeblich für die Prüfung der Erfolgsaussichten ist der Zeitpunkt der Bewilligungsreife (SächsOVG, Beschl. v. 10. November 2021 - 6 B 382/21 -, juris Rn. 2), d. h. der Zeitpunkt, zu dem dem Gericht alle Erkenntnisse für die sachgerechte Prüfung der Bedürftigkeit und der Erfolgsaussichten in der Hauptsache zur Verfügung stehen, also insbesondere auch die vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers vorliegt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. September 2019 - 2 D 48/19.NC -, juris Rn. 5; Beschl. v. 26. August 2015 - 3 D 39/15 -, juris Rn. 4 f.).
  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2020 - 20 K 998/20

    Informationsfreiheit, Informationszugang, Vernichtung, Aussonderung,

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung mit den Anträgen, 1. das XX zu verpflichten, die beantragte Amtshandlung vorzunehmen und dem Kläger gemäß seinem Gesuch vom 10. Januar 2020 die entsprechenden Auskünfte betreffend die Vernichtung, die Aufbewahrung und die Archivanbietung der Geschäftsverteilungspläne zu erteilen, 2. das XX zu verpflichten, die beantragte Akteneinsicht in Vorgänge zu gewähren betreffend die Vernichtung der vom Kläger zur Einsicht erbetenen Geschäftsverteilungspläne, 3. das XX zu verpflichten, die beantragte Akteneinsicht in Vorgänge zu gewähren betreffend die Vernichtung weiterer Geschäftsverteilungspläne, bietet im für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt, vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 9 E 73/16 -, und Beschluss vom 9. März 2012 - 9 E 58/12 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 10 C 17.2195 -, juris, und Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. September 2019 - 2 D 48/19.NC -, juris, hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VG Gelsenkirchen, 22.01.2021 - 20 K 3058/20

    Informationszugang Geschäftsverteilungspläne Archivanbietung

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung mit den sinngemäßen Anträgen, 1. festzustellen, dass der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts F. in Rechtssachen für das Geschäftsjahr 1999 gemäß dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) dem Landesarchiv hätte angeboten werden müssen und ohne vorherige Anbietung nicht hätte vernichtet werden dürfen, 2. die Präsidentin des Landgerichts F. zu verurteilen, die Geschäftsverteilungspläne des Landgerichts F. in Rechtssachen für die Geschäftsjahre 2006 bis 2010 dem Landesarchiv anzubieten, bietet im für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt, vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 9 E 73/16 -, juris, und Beschluss vom 9. März 2012 - 9 E 58/12 -, n.v.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 10 C 17.2195 -, juris, und Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. September 2019 - 2 D 48/19.NC -, juris, keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
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